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Wissenswertes


Liebe Gartenfreunde,

zur Einstimmung auf die neue Gartensaison weisen wir Euch auf einige kleine Besonderheiten hin: Gartenabfälle gelten als Müll
Wer zum Frühjahrsputz im Garten die anfallenden Abfälle in Wald und Flur entsorgt, handelt illegal und riskiert eine Verwarnung und Bußgeld. Da Grünschnitt, Rasenschnitt und Gartenabfall aus rechtlicher Sicht als Müll zu behandeln sind. Zudem schaden diese der Natur, da der Nährstoffhaushalt gestört wird. Erlaubt sind lediglich Pflegeschnitte in der Zeit von März bis September.
Die Natur ist kein Selbstbedienungsladen
Durch eine neue Internetseite ist das Thema „Mundraub" sprichwörtlich in aller Munde. Auf dieser Seite wird eine Deutschlandkarte gezeigt, in welche Obstbäume und Sträucher verzeichnet. Nach Auskunft der Seitenbetreiber sollen die Früchte vom Eigentümer zur freien Verfügung gestellt werden. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten. Denn das Ernten von Obst und Gemüse in freier Flur oder aber im fremden Garten erfüllt grundsätzlich den Straftatbestand des Diebstahls, welcher immerhin mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann. Eine Strafbarkeit kann nur dann entfallen, wenn die Eigentümer der Bäume und Sträucher bzw. der Gärten damit einverstanden sind, dass die Früchte gesammelt werden dürfen. Um beim Pflücken oder Sammeln wirklich sicher zu gehen, sollte daher stets der Eigentümer kontaktiert werden. In einigen Fällen stellt man sich jedoch berechtigt die Frage, wer denn nun berechtigter Eigentümer ist und wem also der verlockende Beerenstrauch in der freien Natur gehört? Dass er herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet – so wie in unserer Anlage - , so genießt der Pächter die Rechte, kann also selbst die Früchte abernten bzw. über diese entscheiden. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört. Steht der Baum auf einer öffentlichen Fläche, kann bei der Stadt ein Einverständnis eingeholt werden. Sind Flächen umzäunt, dürfen diese nicht betreten werden. Wer dies tut, kann sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen, welcher mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Wer sich also auf Ernte begibt ohne zu prüfen, ob der Eigentümer einverstanden ist, kann sich daher gleich wegen mehrerer Delikte strafbar machen.
Jedoch ist weiter zu bemerken, dass sowohl ein Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50,00 EUR) als auch ein Hausfriedensbruch nur auf Antrag verfolgt wird. Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgen diese Delikte also nicht von sich aus. Daher gilt hier der bekannte Spruch „wo kein Kläger, da kein Richter".
Bei weiteren Fragen steht Euch der Vorstand gern zur Verfügung! 
Vorstand
Gartensparte Schköna e.V.


grünen die Eichen vor dem Mai,
zeigt's, das der Sommer fruchtbar sei...


Viel Wissenswertes, gibt es bei auch unserem Kreisverband der Gartenfreunde Wittenberg e.V.
 
www.kv-gartenfreunde-wittenberg.de